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Sonntag, 24. Januar 2021
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2020-Retrospektive
Kaum hat das jungfräuliche Jahr seine ersten zaghaften Schritte gemacht, werden sie wieder herangezerrt; die Rückblicke und Statistiken der verflossenen 365 Tage. Einiges an Sinnigem und Unsinnigem habe ich in einem kleinen, aber... weiterlesen
Das 2020 lässt uns keine Verschnaufpause – im wahrsten Sinne des Wortes. Kaum haben sich die gigantischen Rauchsäulen des heruntergebrannten Regenwaldes in Brasilien gelichtet, schlugen uns die verheerenden Buschfeuer in Australien, die Brände... weiterlesen
Naherholungsgebiet, Lebensraum und CO2-Speicher. Dies alles wollen die Jungen Grünen erhalten und sind nicht bereit, dies für ein destruktives Autobahnprojekt zu opfern. Deshalb haben die Jungen Grünen im April eine Petition gegen die Rodung... weiterlesen
Ich will meine elektronische ID nicht am UBS-Schalter bestellen
Am 7. März stimmen wir darüber ab, wer künftig einen elektronischen Schweizer Identitätsausweis (E-ID) herausgibt. Vorgeschlagen ist, dass private Anbieter dies übernehmen. Bereits haben... weiterlesen
Im letzten Jahr zeigte sich ein immer tiefer klaffender Graben zwischen Stadt und Land. Vertreter der Linken und viele Journalisten verspotteten unseren grossartigen Föderalismus und sprachen hochnäsig von «Kantönligeist» und «Flickenteppich». Sie... weiterlesen
Autos, Schiffe, Lastwagen und Flugzeuge müssen in Zukunft CO2-frei werden. Damit das gelingt, braucht es einen Mix aus verschiedenen Antrieben und Treibstoffen. weiterlesen
TV: «Der Marsianer» Bei einer Mission zum Mars gerät die Mannschaft des Raumschiffs «Ares III» nach einigen Tagen auf dem Planeten in einen Sandsturm. Im Glauben, ihr Kamerad Mark Watney (Matt Damon) sei darin umgekommen, flüchtet das Team ins... weiterlesen
Eine kleine Vorwarnung. Was Sie jetzt lesen werden, ist eine Lobeshymne. Eine wohlverdiente, wie ich finde. Eigentlich könnte ich diese halbe Seite mit einem einzigen Satz füllen: Mein Herz gehört Rosa Wilder und Manfred Kägi. Das, obwohl sie keine.. weiterlesen
Die Stadt Kriens ist seit 1. Januar ohne Budget. Damit sind ihr die Hände in vielen Bereichen vorerst gebunden. Der Stadtrat hat die Abstimmung über das Budget 2021 auf den 24. Januar festgelegt.
Die Vorgaben sind klar: Ein Gemeinwesen braucht für sein operatives Handeln einen finanzpolitisch geklärten Rahmen, ein Budget. Ist dieses Budget nicht bis Ende eines Jahres rechtsgültig, kommt dieses Gemeinwesen solange in einen budgetlosen Zustand, bis ein Budget rechtskräftig ist. Das bedeutet, dass nur noch gebundene Ausgaben getätigt werden dürfen. Frei bestimmbare Ausgaben sind zurückzustellen, bis ein gültiges Budget vorliegt. In diesem sehr eng begrenzten Rahmen hat die Exekutive alleinige Finanzkompetenz. So klar dies klingen mag, - die Krux liegt wie so oft in der Umsetzung. Der Stadtrat hat die Abstimmung über das Budget 2021 auf den 24. Januar festgelegt. Was danach passiert, ist offen:
Bei einem «Ja» tritt das vom Stadtrat vorgeschlagene Budget nach Ablauf der Beschwerdefrist in Kraft. Beiträge und Zahlen können wieder gemäss Budget erfolgen.
Bei einem «Nein» hat der Stadtrat ein neues Budget zu erstellen. Dieses Budget muss erneut im Einwohnerrat behandelt werden. Falls auch dann eine Steuererhöhung vorgeschlagen wird, müssten erneut die Stimmenden in Kriens darüber entscheiden. Damit könnte der budgetlose Zustand bis in die Sommermonate andauern.
Bei einem zweiten «Nein» würde der Regierungsrat der Stadt Kriens ein Budget und einen Steuerfuss vorgeben.
Aus diesem Grund hat der Stadtrat Kriens eine interne Weisung erlassen, die etwas Licht ins Dunkel bringen soll. Klar ist, dass ein budgetloser Zustand den Handlungsspielraum spürbar einschränken wird und verschiedene Abläufe verzögert oder im Moment blockiert. Die Weisung soll helfen, trotzdem geregelte Abläufe sicherzustellen. Ab 1. Januar gilt in Kriens: Ausgaben, zu denen die Stadt weder über ein Gesetz noch über einen Vertrag verpflichtet ist, sind im Prinzip nicht mehr möglich, bis ein rechtsgültiges Budget vorliegt. Ausnahmen kann der Stadtrat in sehr begrenztem Ausmass bewilligen, - etwa wenn der Stadt bei einem Aufschub offensichtliche Nachteile entstehen würden. Zu diesen «ungebundenen Ausgaben» gehören alle Beiträge an Vereine und Organisationen, alle Subventionen, Auszeichnungen und Anerkennungspreise, aber auch Feiern und Ehrungen. Betroffen von diesen Regelungen sind alle Bereiche der Verwaltung. Der budgetlose Zustand schränkt den Handlungsspielraum ein. So etwa sind nicht zwingend nötige Kampagnen etwa zur Sensibilisierung der Bevölkerung nur noch sehr reduziert oder nicht mehr möglich. Bei den Mitarbeitenden wird die vom Einwohnerrat auf 0,5 Prozent reduzierte Lohnerhöhung vorerst ausgesetzt, neue Stellen dürfen nicht geschaffen werden. Gleichzeitig muss sich die Stadt auch auf administrative Mehraufwände vorbereiten, die sich aus dem budgetlosen Zustand ergeben. So etwa können Steuerveranlagungen nicht abgeschlossen werden, solange der Steuersatz für die Stadt (im Budget 2021 wird eine Erhöhung von 1,9 auf 2,0 Einheiten vorgeschlagen) noch nicht festgelegt ist.
Der neue Finanzvorsteher Roger Erni erklärt, warum eine Steuererhöhung aus seiner Sicht gerechtfertigt ist. «Wir haben in den letzten Jahren viel Mehrwert geschaffen in Kriens. Gerade im Zentrum sowie an anderen Orten. Das Stadthaus bewährt sich, das Kulturquadrat ist ein Gewinn für Kriens, Feuerwehr und Werkhof können sehr gut arbeiten im neuen Stützpunkt und die Langmatt strahlt als Freizeitanlage sogar über die Region hinaus. Weiter haben wir Schulanlagen saniert, das Kleinfeld mitgestaltet und im Lindenpark zeitgemässe Wohnformen für betagte Menschen geschaffen.»
red
Die Stadt Kriens ist seit 1. Januar ohne Budget. Damit sind ihr die Hände in vielen Bereichen vorerst gebunden. Der Stadtrat hat die Abstimmung über das Budget 2021 auf den 24. Januar festgelegt.
Die Vorgaben sind klar: Ein Gemeinwesen braucht für sein operatives Handeln einen finanzpolitisch geklärten Rahmen, ein Budget. Ist dieses Budget nicht bis Ende eines Jahres rechtsgültig, kommt dieses Gemeinwesen solange in einen budgetlosen Zustand, bis ein Budget rechtskräftig ist. Das bedeutet, dass nur noch gebundene Ausgaben getätigt werden dürfen. Frei bestimmbare Ausgaben sind zurückzustellen, bis ein gültiges Budget vorliegt. In diesem sehr eng begrenzten Rahmen hat die Exekutive alleinige Finanzkompetenz. So klar dies klingen mag, - die Krux liegt wie so oft in der Umsetzung. Der Stadtrat hat die Abstimmung über das Budget 2021 auf den 24. Januar festgelegt. Was danach passiert, ist offen:
Bei einem «Ja» tritt das vom Stadtrat vorgeschlagene Budget nach Ablauf der Beschwerdefrist in Kraft. Beiträge und Zahlen können wieder gemäss Budget erfolgen.
Bei einem «Nein» hat der Stadtrat ein neues Budget zu erstellen. Dieses Budget muss erneut im Einwohnerrat behandelt werden. Falls auch dann eine Steuererhöhung vorgeschlagen wird, müssten erneut die Stimmenden in Kriens darüber entscheiden. Damit könnte der budgetlose Zustand bis in die Sommermonate andauern.
Bei einem zweiten «Nein» würde der Regierungsrat der Stadt Kriens ein Budget und einen Steuerfuss vorgeben.
Aus diesem Grund hat der Stadtrat Kriens eine interne Weisung erlassen, die etwas Licht ins Dunkel bringen soll. Klar ist, dass ein budgetloser Zustand den Handlungsspielraum spürbar einschränken wird und verschiedene Abläufe verzögert oder im Moment blockiert. Die Weisung soll helfen, trotzdem geregelte Abläufe sicherzustellen. Ab 1. Januar gilt in Kriens: Ausgaben, zu denen die Stadt weder über ein Gesetz noch über einen Vertrag verpflichtet ist, sind im Prinzip nicht mehr möglich, bis ein rechtsgültiges Budget vorliegt. Ausnahmen kann der Stadtrat in sehr begrenztem Ausmass bewilligen, - etwa wenn der Stadt bei einem Aufschub offensichtliche Nachteile entstehen würden. Zu diesen «ungebundenen Ausgaben» gehören alle Beiträge an Vereine und Organisationen, alle Subventionen, Auszeichnungen und Anerkennungspreise, aber auch Feiern und Ehrungen. Betroffen von diesen Regelungen sind alle Bereiche der Verwaltung. Der budgetlose Zustand schränkt den Handlungsspielraum ein. So etwa sind nicht zwingend nötige Kampagnen etwa zur Sensibilisierung der Bevölkerung nur noch sehr reduziert oder nicht mehr möglich. Bei den Mitarbeitenden wird die vom Einwohnerrat auf 0,5 Prozent reduzierte Lohnerhöhung vorerst ausgesetzt, neue Stellen dürfen nicht geschaffen werden. Gleichzeitig muss sich die Stadt auch auf administrative Mehraufwände vorbereiten, die sich aus dem budgetlosen Zustand ergeben. So etwa können Steuerveranlagungen nicht abgeschlossen werden, solange der Steuersatz für die Stadt (im Budget 2021 wird eine Erhöhung von 1,9 auf 2,0 Einheiten vorgeschlagen) noch nicht festgelegt ist.
Der neue Finanzvorsteher Roger Erni erklärt, warum eine Steuererhöhung aus seiner Sicht gerechtfertigt ist. «Wir haben in den letzten Jahren viel Mehrwert geschaffen in Kriens. Gerade im Zentrum sowie an anderen Orten. Das Stadthaus bewährt sich, das Kulturquadrat ist ein Gewinn für Kriens, Feuerwehr und Werkhof können sehr gut arbeiten im neuen Stützpunkt und die Langmatt strahlt als Freizeitanlage sogar über die Region hinaus. Weiter haben wir Schulanlagen saniert, das Kleinfeld mitgestaltet und im Lindenpark zeitgemässe Wohnformen für betagte Menschen geschaffen.»
red
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