Nominierte für Förderpreis gesucht
Der Gemeinderat möchte mit dem Förderpreis Einzelpersonen, Personengruppen oder Organisationen ehren
An der Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2021 wird zum ersten Mal der Rothenburger Förderpreis verliehen. Nominationen können durch die gesamte Bevölkerung eingereicht werden. Die Rothenburger Gemeinderätin Gisela Doenni-Widmer erklärt im Interview, wer nominiert werden kann und wie das Wahl-Prozedere abläuft.
Wer darf für den Rothenburger Förderpreis nominiert werden?
Für den Rothenburger Förderpreis können folgende Einzelpersonen, Personengruppen oder Organisationen nominiert werden: Rothenburger Stammvereine oder Untergruppen davon, einzelne Mitglieder der Rothenburger Vereine (auch Personen, die nicht in Rothenburg wohnhaft sind), in Rothenburg wohnhafte Privatpersonen und Personengruppen mit Bezug zu Rothenburg.
Wie werden die Preisträger ermittelt?
Es steht die Leistung der Nominierten im Vordergrund. Es spielt keine Rolle, wie viele Nominationsschreiben eine Einzelpersonen, eine Personengruppe oder eine Organisation erhält. Das Wahlgremium wählt die Preisträger/-innen im Mehrheitsverfahren.
Gibt es Leistungen, denen die Gemeinde besondere Beachtung schenkt?
Nein, mit dem Rothenburger Förderpreis möchte der Gemeinderat Rothenburg Einzelpersonen, Personengruppen oder Organisationen ehren, die aktuell herausragende Leistungen vollbringen. Die Sparte wird dabei nicht berücksichtigt. Es können Nominationen für Kultur, Sport, Startup-Unternehmen, etc. eingereicht werden. Nominiert werden können alle, welche die Voraussetzungen der ersten Frage erfüllen.
Wer gehört dem Wahlgremium an?
Das Wahlgremium setzt sich wie folgt zusammen: Mitglied Gemeinderat; Gisela Doenni, Gemeinderätin Ressort Dienstleistungen (Vorsitz); Mitglied Kinder- und Jugendkommission; Mitglied Kommission Soziales, Gesundheit und Sport; Mitglied Kommission Wirtschaft, Industrie und Gewerbe; Sachbearbeitung Abteilung Soziales und gesellschaftliche Integration. Jedes Mitglied des Wahlgremiums hat ein Stimmrecht. Gewählt wird im Mehrheitswahlverfahren.
Was muss eine Person, die eine Nomination einreicht, beachten/angeben?
Die Eingabe muss eine kurze Beschreibung der Einzelperson, der Personengruppe oder der Organisation sowie die Gründe für die Nomination enthalten. Die Eingabe muss bis zum 31. Januar 2021 schriftlich an soziales@rothenburg.ch oder Gemeinde Rothenburg, Soziales und gesellschaftliche Integration, Stationsstrasse 4, 6023 Rothenburg, eingereicht werden.
Es wird ein Förderpreis verliehen. Ist er im Sinn eines Startkapitals für spätere Projekte gedacht oder wird er auch für etwas Einmaliges verliehen?
Ein Verwendungszweck der Preisgelder wird nicht vorgeschrieben. Wenn das Geld als Startkapital für weitere Projekte dient, ist dies umso schöner. Mit der Verleihung des Rothenburger Förderpreises sollen Einzelpersonen, Personengruppen oder Organisationen geehrt werden, die sich in besonderer Art und Weise für Rothenburg eingesetzt oder Rothenburg mit aussergewöhnlichen Leistungen nach aussen gebührend vertreten haben. Darunter fallen herausragende Leistung an Grossanlässen, Organisation von Grossanlässen in Rothenburg, Mitarbeit bei aussergewöhnlichen Kultur-Produktionen im In- oder Ausland, besonderes Engagement für Rothenburger Vereine, Förderung von Projektideen zugunsten Rothenburger Vereine und Bevölkerung (Startup), Schaffung eines bedeutenden Kunstwerkes, etc.
Interview: Stefan Kämpfen